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   RG, 26.04.1929 - VII 645/28   

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RG, 26.04.1929 - VII 645/28 (https://dejure.org/1929,487)
RG, Entscheidung vom 26.04.1929 - VII 645/28 (https://dejure.org/1929,487)
RG, Entscheidung vom 26. April 1929 - VII 645/28 (https://dejure.org/1929,487)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Muß das Reichsgericht die Parteien hören, bevor es seine Absicht erklärt, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden? 2. Kann das Reichsgericht diese Absicht später wieder ändern? 3. Sind schriftliche Äußerungen der Parteien nur beachtlich, wenn sie von einem beim ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 124, 142
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10

    Patentrecht: Klage einer Patentverwertungsgesellschaft wegen Verletzung des

    Hinsichtlich der von § 70 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ZPO geforderten bestimmten Angabe des Interesses des Nebenintervenienten entspricht es ständiger Rechtsprechung (so schon das Reichsgericht, Urteil vom 14.06.1921 - II 576/20 - RGZ 102, 276; Urteil vom 26.04.1929 - VII 645/28 - RGZ 124, 142; BGH, Urteil vom 10.03.1994 - IX ZR 152/93 - NJW 1994, 1537; Urteil vom 16.01.1997 - I ZR 208/94 - NJW 1997, 2385), dass hierfür alleine die Angabe, es sei der Streit verkündet worden (z. B. durch die Aufnahme der Worte "Streitverkündete" im Rubrum des Schriftsatzes) ausreicht.
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 152/93

    Erklärung des Beitritts durch Einlegung der Berufung

    Die Bezugnahme auf eine vorausgegangene Streitverkündung - hier durch die Bezeichnung "Streitverkündeter" - reicht nach einhelliger Auffassung hierfür aus (RGZ 102, 276, 278; 124, 142, 145; Stein/Jonas/Bork, aaO § 70 Rdnr. 3; Münch-Komm-ZPO/Schilken, aaO § 70 Rdnr. 5; Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 70 Rdnr. A I b 2; Zöller/Vollkommer, ZPO 18. Aufl. § 70 Rdnr. 2; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, aaO § 70 Rdnr. 3).
  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 10/07

    Rechtsmitteleinlegung - Revision - Prozessbeteiligung

    Bei der Frage, ob sie mit einem Streitbeitritt verbunden ist, kommt es entscheidend darauf an, wie die Revisionseinlegung durch den Streitverkündeten auf die Prozessbeteiligten wirken musste und gewirkt hat (RG 26. April 1929 - VII 645/28 - RGZ 124, 142, 145, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 11/07

    Rechtsmitteleinlegung - Revision - Prozessbeteiligung

    Bei der Frage, ob sie mit einem Streitbeitritt verbunden ist, kommt es entscheidend darauf an, wie die Revisionseinlegung durch den Streitverkündeten auf die Prozessbeteiligten wirken musste und gewirkt hat (RG 26. April 1929 - VII 645/28 - RGZ 124, 142, 145, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 12/07

    Rechtsmittelbelehrung - Revision - Prozessbeteiligung

    Bei der Frage, ob sie mit einem Streitbeitritt verbunden ist, kommt es entscheidend darauf an, wie die Revisionseinlegung durch den Streitverkündeten auf die Prozessbeteiligten wirken musste und gewirkt hat (RG 26. April 1929 - VII 645/28 - RGZ 124, 142, 145, zu II 2 der Gründe).
  • OLG Hamm, 25.09.2017 - 18 U 69/17

    Zulässigkeit der Berufung durch eine bislang am Rechtsstreit nicht beteiligte

    Was der Beitretende zur "bestimmten Angabe des Interesses" vorzutragen hat, ergibt sich bereits nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 102, S. 276, 278, RGZ 124, 142, 145) aus dem mit der Vorschrift verfolgten Zweck, den Gegner der unterstützten Partei in die Lage zu versetzen, den Grund des Beitritts sofort zu erkennen.
  • OLG Hamm, 28.09.2017 - 18 U 69/17

    Unzulässigkeit einer Berufung einer Streithelferin; Unwirksamer Beitritt zu einem

    Was der Beitretende zur "bestimmten Angabe des Interesses" vorzutragen hat, ergibt sich bereits nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 102, S. 276, 278, RGZ 124, 142, 145) aus dem mit der Vorschrift verfolgten Zweck, den Gegner der unterstützten Partei in die Lage zu versetzen, den Grund des Beitritts sofort zu erkennen.
  • OLG Köln, 27.01.2009 - 15 W 82/08

    Anforderungen an die Form des Beitritts nach Streitverkündung

    Die Wirksamkeit des Beitritts eines Streitverkündeten setzt in formeller Hinsicht voraus, dass er den Anforderungen des § 70 ZPO entspricht ( RGZ 124, 142 ff., 145; Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Auflage, § 74 Rn. 1 ).
  • BGH, 27.01.1954 - VI ZR 257/52

    Rechtsmittel

    Demgemäß fehlt bereits in der Revisionsschrift jeder Hinweis auf einen Beitritt als Streitgehilfen, obwohl es nach § 70 ZPO erforderlich gewesen wäre, daß sich schriftsätzlich wenigstens die Stellung der N. Landesbank als Streitgehilfin hätte erkennen lassen (RGZ 102, 276 [278]; 124, 142 [145 f], Stein-Jonas-Schönke § 70 II).
  • BGH, 10.03.1978 - V ZR 191/75

    Übertragung stadteigener Liegenschaften für militärische Zwecke des Deutschen

    In einem solchen Fall noch eine schriftsätzliche Darlegung des rechtlichen Interesses zu verlangen, liefe auf eine unnötige Förmelei hinaus (vgl. RGZ 102, 276, 278; 124, 142, 145, 146; Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 70 Rdn. A I Buchst. b 2; Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl. § 70 Anm. II).
  • BGH, 04.12.1980 - VII ZR 168/80

    Rechtliches Interesse für einen Beitritt als Streithelfer - Erfordernis der

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